Nach § 24 Abs. 1 JAPO müssen die Studierenden für die Zulassung zur Ersten Juristischen Prüfung an je einer Übung für Fortgeschrittene im Zivilrecht, im Strafrecht und im Öffentlichen Recht teilnehmen und hierüber je einen Leistungsnachweis erbringen.
Zulassung zu den Übungen für Fortgeschrittene
In Erlangen kann an den Übungen für Fortgeschrittene („Großer Schein“) nur teilnehmen, wer die Teilprüfung der Zwischenprüfung im jeweiligen Fach, eine der Abschlusshausarbeiten (egal in welchem Fach) und die entsprechende Anzahl an Abschlussklausuren im jeweiligen Fach bestanden hat (siehe Abschlussklausuren).
Ablauf der Übungen für Fortgeschrittene
Die Übung für Fortgeschrittene im jeweiligen Fach ist erfolgreich bestanden, wenn mindestens eine der angebotenen Klausuren bestanden wurde und eine der angrenzenden Hausarbeiten für Fortgeschrittene im jeweiligen Fach bestanden wurde. Die Klausur und die Hausarbeit, die ebenfalls in der vorlesungfreien Zeit zu bearbeiten ist, müssen dem gleichen oder zwei aneinandergrenzenden Semestern entstammen. Zur Scheinerlangung genügt beispielsweise eine bestandene Hausarbeit im Sommersemester (Semesterferien Sommer) und eine bestandene Klausur entweder aus dem gleichen Sommersemester oder aus dem darauffolgenden Wintersemester.
Die Hausarbeit der Übung für Fortgeschrittene können Sie bereits in den Semesterferien beginnen, in denen Sie die Abschlusshausarbeit schreiben. Die Fortgeschrittenenhausarbeit verfällt aber, wenn Sie die Abschlusshausarbeit nicht bestehen. Alle übrigen Voraussetzungen für die Übungen für Fortgeschrittene müssen vor dem Semester der Übung vorliegen.
Das römische Recht hat über die Brücke der sog. „Rezeption“ die kontinentaleuropäischen Privatrechtsordnungen und insbesondere das deutsche BGB entscheidend geprägt. Die Vorlesung beschäftigt sich zunächst mit dem Gegenstand dieser Rezeption, dem Gesetzgebungswerk Justinians aus dem 6. nachchristlichen Jahrhundert, sowie dem Vorgang der Wiederentdeckung der justinianischen Quellen im Mittelalter und ihrer wissenschaftlichen Bearbeitung bis ins 19. Jahrhundert hin zu der Form, in der sie schließlich Eingang in das BGB gefunden haben. Nach diesem Ausflug in die neuere Privatrechtsgeschichte wird erörtert, was sich römischen Juristen unter „Recht“ und „Gerechtigkeit“ vorgestellt haben. Weiter soll der verfassungsmäßige Rahmen untersucht werden, innerhalb dessen sich eine so wirkungsmächtige und lange nachwirkende Privatrechtsordnung entwickeln konnte. Dabei wird auch auf die römische Rechtswissenschaft und ihre Protagonisten eingegangen werden. Schließlich wird der römische Zivilprozeß dargestellt, dessen spezifischer Ausgestaltung das römische Privatrecht nach Mommsen „seine logische und praktische Schärfe und Bestimmtheit wesentlich zu verdanken“ hat.
Dozent: PD Dr. Dr. Benedikt Forschner, LL.M.
Termine: 17.10.2025, 24.10.2025, 14.11.2025, 05.12.2025, 12.12.2025, 09.01.2026, 23.01.2026, 30.01.2026, 06.02.2026 (Zwischenprüfung)
HINWEIS: Am 12.12.2025 findet die Vorlesung nicht statt.
Uhrzeit: 16.00 c.t.
Ort: Kollegienhaus, KH 2.013