Wintersemester 2023/24

Einführung in das BGB/BGB-AT

Die entsprechenden Materialien  werden über Studon zur Verfügung gestellt. Bitte treten Sie dem entsprechenden Kurs bei um hierauf zugreifen zu können.

Das Ziel der 1-std. Vorlesung „Einführung in das Bürgerliche Recht“ ist, als Propädeutikum für die 3-std. Vorlesung „BGB Allgemeiner Teil“ den Studienanfängern das Zivilrecht als Kernmaterie des juristischen Studiums vorzustellen, dabei einen Überblick über das Bürgerliche Gesetzbuch als Produkt einer 2000jährigen Rechtswissenschaft zu geben, und universell geltende Prinzipien des Zivilrechts zu erläutern. Daneben wird der Anspruch als Mittel der zivilrechtlichen Problemerörterung mitsamt der verschiedenen „Normentypen“ des BGB thematisiert. Die sich direkt anschließende Vorlesung „BGB Allgemeiner Teil“ zielt darauf ab, den Studierenden die juristischen Grundzüge des ersten Buchs des BGB zu vermitteln. Dabei wird auf das Personen- und Sachenrecht des AT eingegangen, um sich dann ausführlich der Rechtsgeschäftslehre zu widmen. Diesbezüglich steht das Recht der Willenserklärungen und der Vertragsschluss sowie die verschiedenen Wirksamkeitsmängel im Fokus der Vorlesung. Daneben werden auch die „Grundlagen des Privatrechts“ wie die Privatautonomie, das Verhältnis von Verpflichtung und Verfügung, das Trennungs- und Abstraktionsprinzip als Spezifikum der deutschen Rechtsordnung und die unterschiedlichen privatrechtlichen Rückabwicklungsmechanismen erläutert. Auch Fragen der Geschäftsfähigkeit und das Recht der Stellvertretung sind Inhalt der Vorlesung, bevor abschließend die Verjährung und der Vertragsschluss unter Verwendung Allgemeiner Geschäftsbedingungen behandelt wird.

Römische Rechtsgeschichte

Das römische Recht hat über die Brücke der sog. „Rezeption“ die kontinentaleuropäischen Privatrechtsordnungen und insbesondere das deutsche BGB entscheidend geprägt. Die Vorlesung beschäftigt sich zunächst mit dem Gegenstand dieser Rezeption, dem Gesetzgebungswerk Justinians aus dem 6. nachchristlichen Jahrhundert, sowie dem Vorgang der Wiederentdeckung der justinianischen Quellen im Mittelalter und ihrer wissenschaftlichen Bearbeitung bis ins 19. Jahrhundert hin zu der Form, in der sie schließlich Eingang in das BGB gefunden haben. Nach diesem Ausflug in die neuere Privatrechtsgeschichte wird erörtert, was sich römischen Juristen unter „Recht“ und „Gerechtigkeit“ vorgestellt haben. Weiter soll der verfassungsmäßige Rahmen untersucht werden, innerhalb dessen sich eine so wirkungsmächtige und lange nachwirkende Privatrechtsordnung entwickeln konnte. Dabei wird auch auf die römische Rechtswissenschaft und ihre Protagonisten eingegangen werden. Schließlich wird der römische Zivilprozeß dargestellt, dessen spezifischer Ausgestaltung das römische Privatrecht nach Mommsen „seine logische und praktische Schärfe und Bestimmtheit wesentlich zu verdanken“ hat.

Seminar

Das Seminar wird sich mit dem „Frauenerbrecht in Rom“ beschäftigen.

Proseminar

Das rechtsphilosophische Proseminar wird im Wintersemester 2023/24 von Benedikt Forschner abgehalten und befasst sich mit der „Rechtsphilosophie in der Antike“.